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BVerwG, 23.12.1980 - 4 B 208.80 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 02.07.1980 - 9.B-1958/79
- BVerwG, 23.12.1980 - 4 B 208.80
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 16.04.1975 - VI B 83.74
Befähigung zum Richteramt - Anforderungen an das ordnungsgemäße Stellen eines …
Auszug aus BVerwG, 23.12.1980 - 4 B 208.80
Das Berufungsgericht hätte seine Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) aber nur dann verletzt, wenn es Tatsachen vernachlässigt hätte, auf deren Aufklärung es ankam und deren Aufklärungsbedürftigkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschluß vom 16. April 1975 - BVerwG VI B 83.74 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 100 S. 1).